Mit der Teilrevision wurde insbesondere der neue Artikel 15a zur Regelung der «Schuldenbremse» in die Gemeindeordnung aufgenommen.

Nach der Prüfung durch das Gemeindeamt hat der Regierungsrat die Teilrevision an seiner Sitzung vom 17. Juni 2026 genehmigt.

Die Ergebnisse der Urnenabstimmung wurden somit bei der anschliessenden Budgetierung berücksichtigt. Entsprechend sind die Vorgaben der Schuldenbremse bereits in die Erarbeitung des Budgets 2027 eingeflossen und konkretisiert.

Die Gemeindeordnung ist ab 30. Oktober unter der kommunalen Rechtssammlung einsehbar.